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Allgemeine Reisebedingungen (AGB) >>hier als pdf

 

Bitte lesen Sie sich die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Stonecreek Tours, Inh. Walter Steinbach, Biesower Str. 1, 15345 Prötzel, nachfolgend Stonecreek Tours genannt, regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen, sorgfältig durch.

 

1.        Anmeldung & Reisebestätigung

1.1.     Die Anmeldung muss schriftlich auf dem entsprechenden Anmeldeformular erfolgen und wird mit der Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben zu der gebuchten Tour enthält, durch Stonecreek Tours als verbindlich erklärt. Grundlage des gebuchten Angebots sind die Reiseausschreibung auf der Internetseite www.stonecreek.de  und ergänzende Informationen durch Stonecreek Tours.

1.2.    Der Anmelder ist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen, für die er die Anmeldung vornimmt, verantwortlich.

 

2.        Bezahlung

2.1.     Die Anzahlung hat bis spätestens 14 Tage (7 Tage bei Hundeschlittentouren Spitzbergen) nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung zu erfolgen und beträgt 10 % (20% bei Hundeschlittentouren Spitzbergen) des Gesamtpreises der Tour. Die Restzahlung ist frühestens 30 Tage spätestens jedoch 21 Tage (40 Tage bei Hundeschlittentouren Spitzbergen) vor Tourenbeginn fällig. Die entsprechenden Anzahlungs- und Restzahlungsrechnungen werden dem Reisenden rechtzeitig zugestellt. Bei Buchung innerhalb von 21 Tagen (40 Tagen bei Hundeschlittentouren Spitzbergen) vor Tourenbeginn ist der Reisende verpflichtet, den Gesamtpreis sofort zu entrichten. Eine entsprechende Zahlungsaufforderung wird dem Reisenden rechtzeitig zugestellt.

2.2.     Ist die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Stonecreek Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Reisenden eine Rücktrittsgebühr gemäß Ziffer 4 Satz 2 zu verlangen.

 

3.        Leistungs- und Preisänderungen

3.1.    Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.     Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3.     Stonecreek Tours ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.

3.4.    Witterungsbedingte Programmänderungen, die sich durch den Expeditionscharakter der Schlittenhundetouren ergeben können, bleiben Stonecreek Tours vorbehalten.

3.5.    Im Fall einer erheblichen Änderungen der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Stonecreek Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

3.6.     Stonecreek Tours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung bestimmter Kostenfaktoren z.B. der geltenden Wechselkurse, zu ändern und kann den entsprechenden, anteiligen Erhöhungsbetrag vom jeweiligen Reisenden verlangen.

3.7.     Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen.

3.8.     Stonecreek Tours ist verpflichtet, den Reisenden über Preiserhöhungen unverzüglich zu informieren spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor Reisebeginn.

3.9.     Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%  ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.

 

4.        Rücktritt durch den Reisenden

4.1.    Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Stonecreek Tours. Stonecreek Tours empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2.    Bei Rücktritt kann Stonecreek Tours eine angemessene Entschädigung verlangen.
          Stonecreek Tours kann bei Rücktritt des Reisenden eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen, die 
          in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis steht. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
          der Rücktrittserklärung des Reisenden für Schlittenhundetouren in Schweden wie folgt berechnet:
          Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn  10 %,
                     30. – 22. Tag vor Reisebeginn         30 %,
                     21. – 15. Tag vor Reisebeginn         50 %,
                     14. –   8. Tag vor Reisebeginn         70 %,
                       7. –   4. Tag vor Reisebeginn         90 %,
         Ab 3. Tag vor Reisebeginn bis Abreisetag   100 % des jeweiligen Reisepreises.

        

         Für die Hundeschlittentouren in Spitzbergen ergibt sich die Staffelung wie folgt:

         Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20%, bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50%, bis Abreisetag: 100% des

         Reisepreises. 

4.3.    Stonecreek Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

5.        Ersatz von Teilnehmern und Umbuchungen

5.1.    Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Stonecreek Tours kann dem Eintritt eines Dritten (Ersatzteilnehmers) widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.2.     Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Stonecreek Tours gegenüber, als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.3.     Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisebeginns, Reiseziels, der Unterkunft etc. besteht nicht. Wird dennoch eine Umbuchung vorgenommen,  kann Stonecreek Tours ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

 

6.        Rücktritt und Kündigung durch Stonecreek Tours

6.1.     Stonecreek Tours kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die Expeditionstour bis 21 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht ist.

6.2.     Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt und er erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Dem Reisenden steht frei, zum gleichen Reisetermin stattdessen an einer Klassiktour teilzunehmen. Der Differenzbetrag wird dem Reisenden in dem Fall erstattet.

6.3.     Stonecreek Tours kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund kann gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen und gesundheitlichen Voraussetzungen nicht genügt oder wenn ein Reisender trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder gefährdet und sich vertragswidrig verhält. Im Falle dieser Kündigung behält Stonecreek Tours grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

 

7.        Höhere Gewalt

7.1.     Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Stonecreek Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

7.2.    Stonecreek Tours kann für bereits erbrachte Leistungen oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.3.     Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

8.         Haftung

8.1.      Stonecreek Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

-           Gewissenhafte Vorbereitung der Reise,

-           Sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger,

-           Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,

-           Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag,

-          Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern Stonecreek Tours selbst Reiseveranstalter ist.

 

9.        Haftungsbeschränkung

9.1.     Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:

-      Ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder

-      Stonecreek Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist

9.2.     Stonecreek Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

 

10.     Gewährleistung

10.1.   Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Stonecreek Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2.   Der Reisende ist verpflichtet, Stonecreek Tours einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.

10.3.   Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §615c BGB bezeichneten Art nach §615e BGB oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Stonecreek Tours zuvor eine angemessene Frist zu Abhilfeleistung zu setzen. Die gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Stonecreek Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4.   Stonecreek Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

10.5.   Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, denn Mangel anzuzeigen.

 

11.      Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1.   Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Stonecreek Tours unter der o.g. Anschrift erfolgen.  Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.2.   Ansprüche des Kunden nach den §§651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Stonecreek Tours beruhen, verjähren in 2 Jahren. Alle übrigen Anspruche nach den §§651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

 

12.     Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1.  Stonecreek Tours weist im Internet und/oder in der Buchungsbestätigung auf die Bestimmungen für das Reiseland hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Für Angehörige anderer Staaten  gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12.2.   Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Stonecreek Tours nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

 

13.      Versicherungen

13.1.   Zur eigenen Sicherheit wird der Abschluss einer Auslandsreisekranken-, Reiseunfall- und Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

 

14.      Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

14.1.   Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

15.      Einschränkungen

15.1.   Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.

 

16.      Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1.  Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Stonecreek Tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.2.   Der Reisende kann Stonecreek Tours nur an seinem Sitz verklagen.

 
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